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Pauschalen ohne Beleg

Unter Pauschalen trägst du Betriebsausgaben ein, für die es keine Rechnung gibt:

  • Homeoffice-Tage,
  • Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug,
  • Verpflegungsmehraufwand auf Geschäftsreisen.

Haben bucht jede Pauschale sofort als Ausgabe an Privateinlage, weil du sie privat getragen hast. In der Anlage EÜR landet sie in der passenden Zeile.

Halte fest, wann du wo warst, zum Beispiel im Kalender oder in einer Fahrtenliste. Das Finanzamt kann danach fragen. Die Eingabe in Haben ist der Eigenbeleg.

Homeoffice-Tagespauschale

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG:

Jahr je Tag höchstens
ab 2023 6 € 210 Tage, 1.260 €
2020 bis 2022 5 € 120 Tage, 600 €
  • Es zählt jeder Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast.
  • Du trägst die Tage je Monat ein. Haben bucht sie zum Monatsletzten.
  • Haben lässt nicht mehr Tage zu, als der Monat hat, und nicht mehr, als im Jahr erlaubt sind.
  • Konto: SKR03 4288, SKR04 6348.
  • Anlage EÜR: Zeile „Tagespauschale“ (Kennzahl E6006405).

Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Arbeit bildet, setzt du stattdessen die Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 € an. Beides zusammen geht nicht. Das Arbeitszimmer buchst du als Beleg.

Fahrten mit dem Privatfahrzeug

Für Fahrten zu Kunden und Terminen und auf Geschäftsreisen gelten diese Kilometersätze nach dem Bundesreisekostengesetz:

Fahrzeug je gefahrenem Kilometer
Auto 0,30 €
Motorrad, Roller, Moped 0,20 €
  • Du gibst die einfache Strecke an. Hin und zurück verdoppelt sie.
  • Konto: SKR03 4673, SKR04 6673.
  • Anlage EÜR: „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ (E6006103).

Arbeitest du dauerhaft beim selben Kunden, kann dort eine Betriebsstätte entstehen. Dann zählt statt des Kilometersatzes die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Die bildet Haben noch nicht ab. Die Drei-Monats-Grenze gilt nur für die Verpflegungspauschale.

Ein Fahrzeug im Betriebsvermögen buchst du über seine Kosten und die Privatnutzung, nicht hier.

Verpflegungsmehraufwand

Auf Geschäftsreisen im Inland gilt nach § 9 Abs. 4a EStG je Reisetag:

Reisetag ab 2020 bis 2019
eintägig, mehr als 8 Stunden weg von Wohnung und Betriebsstätte 14 € 12 €
An- oder Abreisetag einer Reise mit Übernachtung 14 € 12 €
voller Tag, 24 Stunden unterwegs 28 € 24 €

Hat der Kunde oder das Hotel eine Mahlzeit gestellt, kürzt Haben vom Satz für 24 Stunden:

Mahlzeit Kürzung ab 2020
Frühstück 20 % 5,60 €
Mittagessen 40 % 11,20 €
Abendessen 40 % 11,20 €

Die Pauschale wird dabei nie negativ.

  • Du trägst eine Zeile je Reisetag ein.
  • Am selben Ort gibt es die Pauschale nur in den ersten drei Monaten.
  • Auslandssätze kennt Haben noch nicht.
  • Konto: SKR03 4674, SKR04 6674.
  • Anlage EÜR: „Verpflegungsmehraufwendungen“ unter den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (E6005002).

Buchung und Storno

Jede Pauschale wird beim Eintragen gebucht und festgeschrieben, zum Beispiel Homeoffice:

Soll Haben Betrag
4288 Häusliches Arbeitszimmer, Tagespauschale 1890 Privateinlagen 72,00 €

Die Einlage erscheint in der Anlage EÜR bei den Einlagen. Umsatzsteuer und Vorsteuer sind nicht betroffen.

Eine falsche Eingabe hebst du mit Stornieren auf:

  • Haben schreibt eine Gegenzeile mit negativem Betrag und eine Gegenbuchung am selben Tag.
  • Das Original bleibt durchgestrichen stehen.
  • Danach trägst du die Pauschale richtig neu ein.

Ändern oder Löschen geht nicht (GoBD). Im Jahresarchiv stehen die Pauschalen mit allen Angaben in pauschalen/pauschalen.csv.